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Schulbücher elektronisch archivieren PDF Drucken E-Mail
Montag, den 08. März 2010 um 17:40 Uhr

"Mein Mathebuch ist weg!", ist ein Schüleräußerung, die man häufiger zu hören bekommt. "Ich hab´das Buch gar nicht bekommen", kann eine weitere Ausrede sein, wenn es darum geht, warum am Ende eines Schuljahres Bücher fehlen. Doch eine elektronische Erfassung der Schulbücher gleich bei ihrer Anschaffung ist inzwischen nicht mehr unbezahlbar.

Von einer einfachen, klassisch bibliothekarischen Archivierung bis hin zum Folieneinband mit Barcode und EDV-Verwaltung reicht das Angebot des Bibliothekenservice Unterfranken. Mit Preisspannen von 0,55 Euro pro Buch für einfache Dienstleistungen bis zu 3,90 Euro pro Buch für ein "All-Inclusive-Paket" bleibt es ein Rechenexempel bis sich die Kosten gegenüber dem Bücherverlust oder der Buchzerstörung amortisiert haben.

Den unterfränkischen Bibliothekenservice erreicht man unter: www.schoeningh-buch.de

 
MiB-Info 1/2010 neu erschienen PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 15. Januar 2010 um 07:23 Uhr

Über die MiB-Ausbildung und über die verschiedenen Kommunikationsplattformen der MiBs in Bayern werden häufig Fragen und Themen besprochen, deren Ergebnisse für den schulischen Alltag interessant sind. Diese Inhalte werden von den regionalen MiBs für die betreuten Schulen gesichtet und zusammengefasst weitergegeben. Das kann durch Fortbildungen oder andere Medien erfolgen.

 

Für die Schulen im Schulamtsbereich Rhön-Grabfeld werden daher in unregelmäßigen Abständen Info-Briefe als pdf veröffentlicht und auf der MiB-Homepage zum Download angeboten.

 

 MiB-Info 1/2010 als pdf

 

 
Internetanschluss-Inhaber haften für alle Downloads im Haushalt PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 08. Januar 2010 um 17:14 Uhr

Die Medienredaktion der Main-Post Würzburg wies am 8. Januar 2010 darauf hin, dass Inhaber von Internetanschlüssen für verbotene Downloads haftbar gemacht werden können, auch wenn diese von Familienangehörigen durchgeführt wurden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln.

Im vorliegenden Fall war eine Frau von mehreren Plattenfirmen abgemahnt worden, weil von ihrem Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Dateien zum Download angeboten worden waren.

 

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